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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10   

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https://dejure.org/2010,20179
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10 (https://dejure.org/2010,20179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.11.2010 - L 2 R 435/10 (https://dejure.org/2010,20179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10 (https://dejure.org/2010,20179)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80

    Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Schon deshalb kommt es im Ergebnis gar nicht darauf an, dass während solcher Zeiten, was im Berufungsverfahren auch von Seiten des Klägers nicht mehr in Abrede gestellt wird, keine Beiträge zum sowjetischen Sozialversicherungssystem zu entrichten waren (vgl auch BSG Urteil vom 18. Februar 1981 - 1 RA 7/80 - = SozR 5050 § 15 Nr. 21).

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen ist ebenfalls nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass es auch keinen die Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigenden sachlichen Grund dafür geben würde, im Rahmen der mit dem FRG angestrebten Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in das bundesdeutsche Rentenversicherungssystem danach zu differenzieren, inwieweit Arbeitsunfähigkeitszeiten im Heimatland unmittelbar als Beitragszeiten zur Rentenversicherung berücksichtigt wurden oder ob im Heimatland (ausgehend von anders gestalteten Rentenberechnungsmodalitäten) solche Arbeitsunfähigkeitszeiten zwar ebenfalls weder dem Grunde noch der Höhe nach den Rentenanspruch geschmälert haben, jedoch nicht als eigenständige Beitragszeiten ausgewiesen worden sind (vgl hingegen auch BSG Urteil vom 18. Februar 1981 - 1 RA 7/80 - = SozR 5050 § 15 Nr. 21).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Dabei kennt das Gesetz neben der Regelausbildung - bestehend aus Vollzeitberufsschule und/oder Lehre am Arbeitsplatz (vgl. BSG, U. v. 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1) - zwei weitere Zugangsmöglichkeiten zur Qualifikationsgruppe 4: Zum einen kann einem Arbeitnehmer "auf Grund langjähriger Berufserfahrung" entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Vertreibungsgebiet die Facharbeiterqualifikation (förmlich) zuerkannt werden (vgl. die Legaldefinition des Facharbeiters, dort Absatz 1); zum anderen genügt auch der faktische Erwerb von gleichwertigen Fähigkeiten "auf Grund langjähriger Berufserfahrung" und die tatsächliche Ausübung einer dem höheren (durch langjährige Berufserfahrung erworbenen) Qualifikationsniveau entsprechenden Tätigkeit (vgl. Satz 2 der Anlage 13).

    Langjährigkeit kann jedenfalls regelmäßig nicht vor dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem der Versicherte solange mit Arbeiten eines Facharbeiters betraut war, wie es der Regelausbildung für einen Facharbeiter im jeweiligen Zeitraum entsprach (BSG, U. v. 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Die Tatbestandsvoraussetzungen werden durch die Bezugnahme auf die Anlagen 13 und 14, die inkorporierte "Untertatbestände" sind, konkretisiert (BSG, U. v. 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).

    Hierfür kommt es jeweils auf den ausgeübten Beruf an (BSG, U. v. 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Eine Anknüpfung an solche einzelnen Elemente der Ausgestaltung der rentenrechtlichen Bestimmungen im Heimatland unter Ausblendung ihres Kontextes in unterschiedlich ausgestalteten Sozialleistungs- und Rentenberechnungssystemen lässt nicht den erforderlichen inneren Zusammenhang (vgl. dazu BVerfG, B.v. 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - E 71, 39, 58) mit der Schutzwürdigkeit des Vertriebenen bei seiner mit dem FRG angestrebten Eingliederung in das bundesdeutsche Rentensystem erkennen.
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Hingegen ist die Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung (etwa eines Mitglieds bei einer LPG) als nachgewiesen iS des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, wenn für deren Mitglieder eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (BSG, U.v. 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R -).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Hiervon ausgehend hätte sie für Zeiträume bis Dezember 1983 (für Folgezeiträume vgl demgegenüber § 74 Satz 4 Nr. 2 SGB VI nF) von der Möglichkeit einer Wahlfeststellung (vgl dazu etwa BSG, U.v. 30. August 1960 - 8 RV 245/58 - E 13, 51 und U.v. 27. Juni - B 2 U 23/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 103, Rn 6) Gebrauch machen müssen.
  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Der Nachweis des Beginnes und des Endes eines Arbeitsverhältnisses schließt den Nachweis der fehlenden Unterbrechung nicht ein (vgl BSG Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73 - = SozR 5050 § 19 Nr. 1 Seite 4).
  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Hiervon ausgehend hätte sie für Zeiträume bis Dezember 1983 (für Folgezeiträume vgl demgegenüber § 74 Satz 4 Nr. 2 SGB VI nF) von der Möglichkeit einer Wahlfeststellung (vgl dazu etwa BSG, U.v. 30. August 1960 - 8 RV 245/58 - E 13, 51 und U.v. 27. Juni - B 2 U 23/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 103, Rn 6) Gebrauch machen müssen.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Der in der gesetzlichen Regelung liegende Eingriff in die Rechtsposition der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfG, B.v. 13.06.2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 - E 116, 96).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10
    Zudem ergebe sich aus den vom Bundessozialgericht im Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R - dargelegten Grundsätzen, dass seine in der Sowjetunion zurückgelegten Beitragszeiten nicht nur als glaubhaft gemacht, sondern auch als nachgewiesen anzusehen seien und daher in vollem Umfang zu berücksichtigen seien.
  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Hieraufhin ergänzte der Kläger die Begründung seines Überprüfungsantrags mit Schreiben vom 09.12.2010 unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) damit, dass das Arbeitsbuch sein Arbeitsleben zwischen dem 19. und 33. Lebensjahr abbilde, so dass glaubhaft sei, dass, wie bescheinigt, keine Krankheitszeiten angefallen seien.

    Soweit sich der Kläger weiterhin auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) beziehe, werde damit der Rahmen einer zulässigen Beweiswürdigung überschritten.

    Will ein Versicherter den Nachweis führen, dass die im Arbeitsbuch bescheinigten Arbeitsverhältnisse ununterbrochen bestanden haben, so muss er sich weiterer Erkenntnisquellen bedienen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2010, L 2 R 435/10, Rn. 83 m.w.N. zitiert nach juris).

    Die vom Kläger zur Begründung einer ungekürzten Anrechnung seiner in der ehemaligen Sowjetunion anzurechnenden Zeiten herangezogenen Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind nicht überzeugend, da es sich um einzelfallbezogene Entscheidungen handelt und der Sachverhalt im vorliegenden Fall abweichend ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 108/14
    Die Kammer schließe sich der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen in der Entscheidung vom 17. November 2010 (L 2 R 435/10) an, wonach eine Beschäftigung als Traktorist mit einer Ausbildungszeit von einem Jahr als angelernte Tätigkeit im Sinne der Qualifikationsgruppe 4 einzustufen sei, da die zurückgelegte Ausbildungszeit nicht ausreichend sei, um einen Facharbeiterstatus zu begründen.

    Als Hilfsmittel für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses kann auch die Tarifeinstufung herangezogen werden (Müller, aaO, S. 365; Senatsurteil vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10 -, juris).

    Da die erläuterte Anlage 13 zum SGB VI nicht allein die Erfüllung der dort aufgeführten Qualifikationsmerkmale ausreichen lässt, sondern als weitere Voraussetzung auch die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit verlangt, lassen sich damit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Höherstufung in die Qualifikationsgruppe 4 auch nicht für Teile des streitbetroffenen Zeitraums feststellen (Senatsurteil vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10 - juris).

    Der in der gesetzlichen Regelung liegende Eingriff in die Rechtsposition der nach dem FRG Berechtigten ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u.a.; Senatsurteil vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Die Krankenstände im Bundesgebiet von 1991 bis 2011 lägen höchstens bei 12, 7 Arbeitstagen, also weniger als 1/12 - es könne ausweislich der Argumentation des LSG Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) ernsthaft nur der Tatbestand der Krankheit in Erwägung gezogen werden (246).

    Der Kläger dringt auch nicht mit dem Argument durch, es müsse zwischen den Gründen der Abwertung - Arbeitslosigkeit und Krankheit - unterschieden werden und es könne ausweislich der Argumentation des LSG Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) ernsthaft nur der Tatbestand der Krankheit in Erwägung gezogen werden.

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

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